Datenschutz ist nicht erst seit der verstärkten öffentlichen Wahrnehmung durch das Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ein Anliegen der amtlichen Statistik. Das Thema ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht, denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die die Geheimhaltung der Daten garantieren.

Die erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Auch bei der Veröffentlichung der Ergebnisse wird die Geheimhaltung von Einzelfällen gewährleistet.