Gesetzliche Grundlagen

Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. In Deutschland bildet das im März 2017 verabschiedete Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG 2021) (Externer Link) den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten. Es regelt alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters.

Die konkrete Durchführung des Zensus 2022 wird durch das Zensusgesetz (Externer Link) geregelt. Dieses legt u. a. die zu erhebenden Merkmale und alle weiteren Vorgaben fest. Das Zensusgesetz trat am 3. Dezember 2019 in Kraft. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus-Stichtag auf den 15.Mai.2022 verschoben. Dies wird durch das Gesetz zur Verschiebung des Zensus geregelt.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf www.zensus2022.de (Externer Link).

Datenschutz und Informationssicherheit

Datenschutz ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht, denn die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Durchführen des Zensus 2022 höchstes Augenmerk auf die Sicherheitsvorkehrungen, die die Geheimhaltung der Daten garantieren.

Datenschutz und Informationssicherheit sind an den Anforderungen der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ausgerichtet. Die verstärkte öffentliche Wahrnehmung, die mit der Einführung der DS-GVO einhergegangen ist, wirkt sich auch auf den Zensus 2022 aus. Um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, setzen das Statistische Bundesamt und das Statistikamt Nord die Sicherheitsanforderungen nach der Methodik des IT-Grundschutzes um. In Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit wird zusätzlich zu den behördlich geforderten Umsetzungen auf sachkundige Beratung zurückgegriffen: Das Gesamtprojekt Zensus 2022 wird sowohl von der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) – als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) begleitet. Da zudem der Zensus 2022 eine Gemeinschaftsaufgabe der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist, sind auch im statistischen Verbund die Vorgaben der DS-GVO Bestandteil der Zusammenarbeit.

Die für den Zensus 2022 erhobenen Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen in den Rechenzentren der statistischen Ämter gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.

Auch für die für beim Zensus 2022 erhobenen Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik. Niemals dürfen Einzelangaben aus einer amtlichen Statistik an andere Verwaltungsstellen zurückgespielt werden – nicht ans Finanzamt, an die Polizei oder an die Meldebehörden.