Anzahl der Unternehmensinsolvenzen auf hohem Niveau

Statistik informiert … Nr. 118/2024

Für das erste Halbjahr 2024 hat das Insolvenzgericht Hamburg 428 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das entspricht einem Anstieg um 82 Verfahren bzw. etwa 24 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2023. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg damit im Halbjahresvergleich das zweite Jahr in Folge und lag erstmals wieder über dem Niveau des Jahres 2019, dem Jahr vor der Coronapandemie, so das Statistikamt Nord.

Auch im längerfristigen Vergleich ist die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen hoch: In den Jahren ab 2000 gab es nur in den Jahren 2003, 2004 sowie 2013 bis 2016 mehr Unternehmens­insolvenzen im jeweiligen ersten Halbjahr. Den höchsten Wert gab es mit 527 Insolvenzen im ersten Halbjahr 2003.

Im ersten Halbjahr 2024 waren 49 von 10 000 Unternehmen in Hamburg von einer Insolvenz betroffen. Bei der Betrachtung der Wirtschaftsabschnitte, in denen jeweils mindestens 1 000 hamburgische Unternehmen ihren Tätigkeitsschwerpunkt hatten, waren die Insolvenzen im Wirtschaftsabschnitt „Verkehr und Lagerei“ mit 103 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen be­sonders häufig. Es folgten das Baugewerbe und das Gastgewerbe mit einer Quote von 95 bzw. 81.

In den insolventen Unternehmen arbeiteten mindestens 1 891 Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen betrug 405 Mio. Euro. Durchschnittlich schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern über 946 000 Euro. Sowohl nach der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch nach der Höhe der voraussichtlichen Forderungen waren die insolventen Unternehmen im Durch­schnitt deutlich kleiner als im ersten Halbjahr von 2023.

Die Anzahl der Entscheidungen über Anträge von Privatpersonen auf eine Verbraucher­insolvenz betrug 1 129. Das sind fast sieben Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2023. Durch­schnittlich war eine insolvente Person mit etwas mehr als 35 000 Euro verschuldet.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemel­det, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Ver­fahren kann somit ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2022 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeit­raum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro er­brachten.

Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbrau­cherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

 

Fachlicher Kontakt:
Dr. Egle Tafenau
Telefon: 0431 6895-9146
E-Mail: egle.tafenau@statistik-nord.de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle@statistik-nord.de
X: @StatistikNord (Externer Link)
Mastodon: @StatistikamtNord@norden.social (Externer Link)
LinkedIn: Statistikamt Nord (Externer Link)

Dokument herunterladen