Allgemeine Informationen

Erklärvideo zum Ablauf der Mikrozensusbefragung

Das Video ist ebenso mit Untertiteln (Externer Link) und in Arabisch (Externer Link)Englisch (Externer Link)Polnisch (Externer Link)Russisch (Externer Link) und Türkisch (Externer Link) verfügbar.

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist – nach dem Zensus – die größte repräsentative Haushaltserhebung. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 umfangreiche Informationen zur Haushalts- und Familienstruktur, Arbeits- und Einkommenssituation, Aus- und Weiterbildung sowie zu weiteren Themen erhoben. Zudem wurden mit dem Jahr 2020 weitere Erhebungsteile zu Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions bzw. SILC) sowie zur Arbeitsmarktbeteiligung (Labour Force Survey bzw. LFS) in den Mikrozensus aufgenommen. Ergänzend wird ab dem Jahr 2021 der Erhebungsteil zur Internetnutzung beim Mikrozensus befragt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Mikrozensus: www.mikrozensus.de (Externer Link).

Wer wird befragt?

Der Mikrozensus wird jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt und betrifft in Hamburg etwa 9 900 und in Schleswig-Holstein etwa 14 700 Haushalte. Befragt werden Haushalte in Gebäuden, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden.

Wann und in welchen Abständen findet der Mikrozensus statt?

Die ausgewählten Haushalte werden über alle Kalenderwochen im Jahr gleich verteilt befragt. Jeder Haushalt nimmt innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren bis zu viermal an den Befragungen teil. Lediglich für diejenigen Haushalte, die an der Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung teilnehmen, ergibt sich ein anderer Befragungsturnus. Diese werden in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen und somit zweimal im Jahr befragt.

Wie läuft die Befragung in Zeiten von Corona ab?

Für die Befragungen werden vom Statistikamt Nord Interviewende, sog. Erhebungsbeauftragte, eingesetzt. Die ausgewählten Haushalte erhalten von den Erhebungsbeauftragten ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag für ein persönliches Interview. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten in Hamburg und Schleswig-Holstein das Interview ausschließlich telefonisch durch. Ebenso besteht die Möglichkeit an der Befragung online teilzunehmen oder den Fragebogen selbstständig auszufüllen und zurückzusenden.

Die Vorteile und der Ablauf der Online-Befragung zum Mikrozensus wird in den beiden nachfolgenden Videos erklärt.

Video erklärt die Vorteile der Online-Befragung zum Mikrozensus.
Video zur Anmeldung und Bedienung der Online-Befragung

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen die Ergebnisse des Mikrozensus in Form von Tabellen und Grafiken auf ihren Internetseiten. Ergebnisse für Hamburg und Schleswig-Holstein finden sich hier auf der Webseite im Bereich Haushalte und Familien (Externer Link). Sämtliche Ergebnisse des Mikrozensus – auch für die anderen Bundesländer sowie für Deutschland insgesamt – stehen in der Datenbank des Statistischen Bundesamtes (Externer Link) zur Verfügung.

Die jährlichen Ergebnisse des Mikrozensus werden darüber hinaus in Regierungsberichten, im Jahresgutachten des „Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“, in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung und anderen Publikationen verwendet.

Ist der Datenschutz gewährleistet?

Ja, die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes und die statistische Geheimhaltung werden von den Mitarbeitenden des Statistikamtes Nord umfassend gewährleistet. Alle Erhebungsbeauftragten werden für die Tätigkeit sorgfältig geschult und zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet. Sämtliche Angaben der Befragten werden anonymisiert und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Die Datenschutzbeauftragten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben das Verfahren des Mikrozensus begutachtet und ihre Zustimmung gegeben.

Besteht Auskunftspflicht?

Ja, für den größten Teil der Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist an die Anschrift gebunden und betrifft auch Personen mit Nebenwohnsitz. Sie ist wichtig, da die hohen Qualitätsstandards des Mikrozensus nur dann erreicht werden können, wenn alle ausgewählten Haushalte auch tatsächlich ihre Antworten erteilen. Die Auskunftspflicht  ist im Mikrozensusgesetz in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz geregelt. Auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird gesondert hingewiesen.

Was ist der Unterschied zwischen Zensus und Mikrozensus?

Der Mikrozensus wird kontinuierlich über das Jahr verteilt bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Der Zensus findet dagegen nur alle zehn Jahre statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für das Jahr 2021 vorgesehene Zensus um ein Jahr verschoben (Beschluss des Bundeskabinetts vom 02.09.2020). Weitere Informationen finden sich auf der Themenseite Zensus.

Beide Erhebungen, Mikrozensus und Zensus, liefern wichtige Informationen über Wirtschaft und Gesellschaft. Im Mikrozensus werden allerdings mehr und detailliertere Fragen gestellt als im Zensus; außerdem können auf Basis des Mikrozensus jährliche und strukturelle Veränderungen dargestellt werden. 

Da beim Mikrozensus nur ein Prozent der Bevölkerung befragt wird, können die Ergebnisse ausschließlich für Deutschland, die Bundesländer und größere Regionen ausgewiesen werden. Im Zensus hingegen werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer:innen sowie zehn Prozent der Bevölkerung befragt. Dadurch sind auch Daten für kleinere Städte und Gemeinden verfügbar. 

Im Faltblatt „Mikrozensus und Zensus 2022" finden Sie weitere Informationen zum Unterschied der beiden Erhebungen.

Weitere Informationen und Unterlagen

Im Download-Bereich finden Sie exemplarisch für das Kernprogramm der Befragung verschiedene Unterlagen, z. B. Kurzinformation, Ankündigungsschreiben, Musterfragebogen sowie die Unterrichtung nach § 17 des Bundesstatistikgesetzes und nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Mikrozensus zu den angegebenen Zeiten in den Kurzinformationen gerne zur Verfügung. Auf der Seite www.mikrozensus.de (Externer Link) finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Mikrozensus-Befragung.

Downloads

Informationsbroschüre zum Mikrozensus 2023

Informationen für die Haushalte

Kurzinformation für die Befragten zum Mikrozensus 2023

Ankündigungsschreiben des Mikrozensus 2023

Zusätzliche Informationen

  • Ankündigungsschreiben für einen Privathaushalt (PDF) PDF
  • Anschreiben mit den Zugangsdaten für das Online-Formular, exemplarisch für den Fragebogen 1 Kernprogramm (PDF) PDF
  • Anschreiben mit den Zugangsdaten für das Online-Formular, exemplarisch für den Fragebogen 4 Kernprogramm und verkürzter Erhebungsteil Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Anschreiben zur Übersendung eines Selbstausfüllerbogens, exemplarisch für den Fragebogen 1 Kernprogramm (PDF) PDF
  • Ankündigungsschreiben für die Betreuung eines auskunftspflichtigen Haushaltes (PDF) PDF

Musterfragebogen: Mikrozensus 2023

Kernprogramm

Zusätzliche Informationen

  • Fragebogen 2 - Kernprogramm und Erhebungteil Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Fragebogen 3 - Kernprogramm und erweiterter Erhebungsteil Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Fragebogen 4 - Kernprogramm und verkürzter Erhebungsteil Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Fragebogen 5 - Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen (PDF) PDF
  • Fragebogen 6 - Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen (PDF) PDF
  • Fragebogen 7 - Kernprogramm und Erhebungsteil zur Internetnutzung (PDF) PDF
  • Fragebogen 8 - Gemeinschaftsunterkünfte Leitung - Fragen zur Unterkunft (PDF) PDF
  • Fragebogen 8 - Gemeinschaftsunterkünfte - Fragen zur Person (PDF) PDF

Mikrozensusgesetz - MZG

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte - 7. Dezember 2016

Unterrichtung nach § 17 BStatG zum Mikrozensus 2023

Kernprogramm

Zusätzliche Informationen

  • Fragebogen 2 - Kernprogramm und Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Fragebogen 3 - Kernprogramm und erweiterter Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Fragebogen 4 - Kernprogramm und verkürzter Erhebungsteil zur Arbeitsmarktbeteiligung (PDF) PDF
  • Fragebogen 5 - Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen (PDF) PDF
  • Fragebogen 6 - Kernprogramm und Erhebungsteil Einkommen und Lebensbedingungen (PDF) PDF
  • Fragebogen 7 - Kernprogramm und Erhebungsteil zur Internetnutzung (PDF) PDF
  • Fragebogen 8 - für die Leitung in Gemeinschaftsunterkünften - Fragen zur Unterkunft (PDF) PDF

Auskünfte und Rückfragen

Für Auskünfte und Rückfragen zum Mikrozensus in Hamburg und Schleswig-Holstein wenden Sie sich bitte an:

Statistikamt Nord
Mikrozensus
Fröbelstr. 15–17
24113 Kiel

E-Mail: mikrozensus(at)statistik-nord(dot)de

Telefon:
0431 6895-9222 (Hamburger Haushalte)
0431 6895-9250 (Haushalte aus Schleswig-Holstein)