Allgemeine Informationen

Die Insolvenzstatistik dient der Gewinnung zuverlässiger und bundesweit vergleichbarer Daten über sämtliche eröffnete und mangels Masse abgewiesene Insolvenzverfahren. Die Statistik ermöglicht damit nicht nur eine Auskunft über das Insolvenzgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland, sondern ist auch ein wichtiger konjunktureller Spätindikator.

Seit  2013 wird die amtliche Insolvenzstatistik gemäß Artikel 7 des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen durchgeführt. Artikel 7 beinhaltet das Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG), das unterschiedliche Auskunftspflichtige für die Angaben zur Insolvenzstatistik vorsieht.

Auskunftspflichtige

Die Insolvenzgerichte in Hamburg und Schleswig-Holstein sind weiterhin auskunftspflichtig für die monatlichen Verfahren, d. h. für die beantragten Regel- und Nachlassinsolvenzen (RA) sowie für die Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbraucher und für die sonstigen Kleinverfahren (VA).

Für die jährliche Erhebung über die finanziellen Ergebnisse der eröffneten Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahren (RB), der Insolvenzverfahren von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der sonstigen Kleinverfahren (VB) sowie für die Entscheidung über die Restschuldbefreiung (X) sind die jeweiligen Insolvenzverwalter:innen, Sachwalter:innen oder Treuhänder:innen auskunftspflichtig. Die Meldungen sind innerhalb von sechs Wochen nach Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung an das zuständige Statistische Amt des Landes zu übermitteln.

Datenübermittlung

Nach dem neu eingeführten § 11a BStatG sind alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sowie Betriebe und Unternehmen verpflichtet, ihre Daten an die Statistischen Ämter elektronisch zu melden. Für die Datenübermittlung der beiden Insolvenzerhebungen stellen wir Ihnen sowohl das Online-Meldeverfahren IDEV als auch eSTATISTIK.core zur Verfügung.

IDEV und eSTATISTIK.core

Bei IDEV können Sie direkt ihre Angaben in ein Online-Formular eingeben oder eine csv-Datei importieren. Die Formulare für die monatlichen Meldungen und für die jährlichen Erhebungen stehen Ihnen online über unsere Internetseite zur Verfügung. Für die Datenübermittlung per IDEV nennen Sie uns bitte die Anzahl oder Namen ihrer Bearbeiter:innen, damit Sie die notwendigen Zugangsdaten bei den unten genannten Kontakten erhalten können.

Bei eSTATISTIK.core werden die Daten aus Ihrem jeweiligen Softwaresystem gewonnen und an die amtliche Statistik übertragen.

Bitte beachten Sie bei der Datenlieferung auf elektronischem Wege die unten stehenden Datensatzbeschreibungen und Liefervereinbarungen.

Die Übermittlung statistischer Daten per E-Mail ist aus Gründen des Datenschutzes unzulässig.

Auskünfte

Weitere Informationen über die Insolvenzstatistik in Hamburg und Schleswig-Holstein erteilt das

Statistikamt Nord
Fröbelstr. 15–17
24113 Kiel

Telefon: 0431 6895-9146, -9359, -9141, -9165, -9158
E-Mail: insolvenzen(at)statistik-nord(dot)de 

Download Erhebungsunterlagen und weitere Informationen

Ausfüllhinweise für die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

Liste der Gerichtsschlüssel für Hamburg und Schleswig-Holstein

Im Erhebungsbogen ist das Merkmal "Nummer des Gerichts" gleichbedeutend mit dem Gerichtsschlüssel

Meldung (RA) für Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahren

Meldung (VA) für Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren

Meldung (RB) über das Ergebnis eines eröffneten Regel- oder Nachlassinsolvenzverfahrens

Meldung (VB) über das Ergebnis eines Verbraucherinsolvenzverfahrens und sonstigen Kleinverfahrens

Meldung (X) für die Erteilung der Restschuldbefreiung

Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582, 2589)

Datenliefersatz der Gerichte (monatliche Statistik)

Datenliefersatz der Insolvenzverwalter und Treuhänder (jährliche Statistik)

Datenliefersatz der Gerichte für die Vollzähligkeitskontrolle

Liefervereinbarungen für die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren

Liefervereinbarungen für die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung