Große regionale Einkommensunterschiede

Statistik informiert … Nr. 102/2024

Im Jahr 2020 stieg der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als „Ein­kommen“ bezeichnet) der 1,48 Mio. schleswig-holsteinischen Lohn- und Einkommensteuer­pflichtigen um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 43 600 Euro, so das Statistikamt Nord. Auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise wurden die höchsten durchschnittlichen Ein­kommen je Steuerpflichtigen in der Umgebung von Hamburg und Kiel erreicht: Die vier kreis­freien Städte selbst verzeichneten jedoch die geringsten durchschnittlichen Einkommen.

Im Kreis Stormarn lag der Wert bei 51 500 Euro je Steuerpflichtigen, gefolgt von den Kreisen Pinneberg mit 47 500 Euro und Rendsburg-Eckernförde bzw. Herzogtum Lauenburg mit jeweils 46 600 Euro. Bei den kreisfreien Städten reichte die Spanne von 33 900 Euro je Steuerpflichti­gen in Flensburg bis 38 200 Euro in der Hansestadt Lübeck.

Auf Gemeindeebene unterschieden sich die Durchschnittswerte noch stärker. Zwölf Gemeinden erreichten einen Wert von über 100 000 Euro je Steuerpflichtigen. Deutliche Spitzenreiterin war die Gemeinde Kampen auf Sylt mit 243 100 Euro, gefolgt von Strande mit 162 700 Euro. Die zwölf Gemeinden mit den geringsten Werten verzeichneten dagegen ein durchschnittliches Ein­kommen unterhalb von 32 600 Euro je Steuerpflichtigen.

Da einige Steuerpflichtige sehr hohe Einkommen hatten, lag bei gut zwei Drittel der Steuer­pflichtigen (68 Prozent) das Einkommen unter dem Durchschnittseinkommen von 43 600 Euro für Schleswig-Holstein. Der gegenüber Extremwerten robustere Median zeigt, dass die Hälfte aller Steuerpflichtigen ein Einkommen von höchstens 30 500 Euro aufwies.

Hinweise:
Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger gezählt. Hier dargestellt werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer können diese Ergebnisse erst vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr veröffentlicht werden.

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle besteuert und müs­sen nicht mehr von den Steuerpflichtigen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angege­ben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Entsprechend werden sie in die­sen Fällen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berücksichtigt.

Tabelle und Karte: siehe PDF-Dokument

 

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