Drei Prozent mehr Hörgeschädigte

Statistik informiert … Nr. 60/2024

Am Jahresende 2023 waren in Schleswig-Holstein 9 065 Personen wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert. Das ist ein Anstieg um drei Prozent gegenüber der letzten Erhebung 2021, so das Statistikamt Nord.

Bei 20 Prozent der Betroffenen war Taubheit (auch in Kombination mit Störungen der Sprach­entwicklung und entsprechenden Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung) die schwerste Behinderung. Bei den übrigen 80 Prozent war es Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleich­gewichtsstörungen).

Von allen schwerbehinderten Hörgeschädigten waren 65 Prozent mindestens 65 Jahre und weitere 33 Prozent 18 bis unter 65 Jahre alt. Minderjährige stellten zwei Prozent (224 Perso­nen).

Gut ein Fünftel (22 Prozent) wies den höchsten Grad der Behinderung von 100 auf.

Behinderungen infolge von Taubheit oder Schwerhörigkeit waren in 84 Prozent der Fälle durch eine allgemeine Krankheit und bei fünf Prozent durch eine angeborene Behinderung bedingt.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Per­sonen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.

 

Fachlicher Kontakt:
Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann@statistik-nord.de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle@statistik-nord.de
X: @StatistikNord (Externer Link)
Mastodon: @StatistikamtNord@norden.social (Externer Link)
LinkedIn: Statistikamt Nord (Externer Link)

Dokument herunterladen