Entwicklung in den Kommunen sehr unterschiedlich

Statistik informiert … Nr. 88/2024

Die schleswig-holsteinischen Kommunen haben ihre Hebesätze zwischen 2004 und 2023 im Durchschnitt um 71 Prozentpunkte (Grundsteuer A) bzw. 98 Prozentpunkte (Grundsteuer B) angehoben. Dabei gab es Kommunen, die ihre Hebesätze in diesem Zeitraum stark erhöhten, aber auch solche, die ihre Hebesätze senkten bzw. entschieden, auf die Erhebung der Grund­steuern gänzlich zu verzichten, so das Statistikamt Nord.

Am stärksten wurde der Hebesatz der Grundsteuer A in der kreisfreien Stadt Flensburg erhöht, wo er von 350 auf 600 Prozent stieg. Bei der Grundsteuer B war der Spitzenreiter die Stadt Glücksburg (Ostsee) im Kreis Schleswig-Flensburg: Dort wurde der Hebesatz von 340 auf 700 Prozent angehoben. Flensburg und Glücksburg hatten damit im Jahr 2023 auch den lan­desweit höchsten Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. B. In der relativen Betrachtung stiegen die Hebesätze in der Gemeinde Kaisborstel im Kreis Steinburg am stärksten: Die Hebesätze für die beiden Grundsteuern wurden dort mehr als verdreifacht, von 100 Prozent im Jahr 2004 auf 320 Prozent im Jahr 2023.

Die heutigen 1 104 Kommunen Schleswig-Holsteins änderten ihre Hebesätze relativ häufig: So passten im letzten Jahrzehnt durchschnittlich jeweils 184 bzw. 201 Kommunen pro Jahr den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. B an. In den Jahren 2014 bis 2017 änderten dabei jeweils über 220 Kommunen pro Jahr den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. B. In den letzten vier Jahren wurden die Hebesätze dagegen immer seltener geändert. Im Jahr 2023 passten noch 69 Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer A und 104 Gemeinden den Hebesatz für die Grundsteuer B an.

Bei Hebesatzänderungen werden die Hebesätze meistens erhöht: In gut drei Viertel der schleswig-holsteinischen Kommunen waren die Hebesätze für die Grundsteuer A bzw. B im Jahr 2023 höher als im Jahr 2013. Jeweils 26 Kommunen senkten in diesem Zeitraum den Hebesatz für die Grundsteuer A bzw. B.

In Hamburg lag der Hebesatz der Grundsteuer A im Zeitraum von 2004 bis 2023 stabil bei 225 Prozent. Der Hebesatz der Grundsteuer B war im Jahr 2023 mit 540 Prozent dagegen um 20 Prozentpunkte höher als 2004. Diese Erhöhung fand im Jahr 2005 statt.

Hinweise:
Die Grundsteuern gehören zusammen mit der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Gemeinde­steuern. Sie werden auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und bleiben in vollem Umfang bei den Gemeinden, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Unterschieden wird dabei zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (Grund­steuer B).

Bei den zeitlichen Vergleichen auf der Gemeindeebene sind nur die Kommunen berücksichtigt worden, die sowohl am Anfang als auch am Ende des Vergleichszeitraums unter der Beibehal­tung desselben amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) existierten.

20 Jahre Statistikamt Nord
In diesem Jahr feiert das Statistikamt Nord sein 20-jähriges Bestehen. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Amt im Jahr 2024 monatlich eine Pressemitteilung mit einer 20‑Jahres‑Rück­schau auf je ein spezifisches Thema. Alle Presseinformationen dieser Reihe finden Sie hier (Externer Link) auf unserer Website. Weitere Informationen zum Jubiläum finden Sie in der Pressemitteilung „Statistikamt Nord feiert 20-jähriges Bestehen (Externer Link)“.

Tabellen: siehe PDF-Dokument

 

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